Rundfunkbeiträge im Betrieb

Geben Sie in den folgenden Feldern jeweils für alle Betriebsstandorte die Zahl der dort Beschäftigten ein, um den monatlichen Rundfunkbeitrag für Ihre Betriebsstätten zu ermitteln.
Zusätzlich zu den Beiträgen für jede Betriebsstätte ist geplant, für jedes gewerblich angemeldete und genutzte Fahrzeug einen Beitrag in Höhe von einem Drittel des Standardsatzes zu erheben (unabhängig davon, ob ein Radio vorhanden ist oder nicht). (Pro Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Ziehen Sie daher von der Summe Ihrer Kfz einfach die Summe Ihrer Betriebsstätten ab. Ausnahme: Liegt die Betriebsstätte in der Privatwohnung, ist jedes betrieblich genutzte Kfz beitragspflichtig.)

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